German Albanian Arabic Chinese (Traditional) Czech Danish Dutch English Finnish French Greek Hebrew Hungarian Italian Japanese Korean Norwegian Persian Polish Portuguese Russian Spanish Swedish Turkish Ukrainian

Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

P4 Limousinen Service

I. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste welche freibleibend ist und durch Kalkulationsirrtümer jederzeit geändert werden kann.... Pauschalangebote gelten immer nur für einen bestimmten Auftrag.


II. Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die vereinbarte Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber selbst zu entrichten. Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei Auftragsänderungen während der Durchführung einer Fahrt ist der Fahrer nur berechtigt diese durchzuführen Wenn diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten. Sonstige Änderungen sind mit P4 Limousinen Service abzusprechen.


III. Vergütung

Die Vergütung ist spätestens vor Auftragsbeginn fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 6% berechnet. Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen. Bei Auftragsannahmen ist P4 LimousinenService berechtigt, bis zu 50% des Auftragswertes als Anzahlung zu verlangen.


IV. Rücktritt

Es können bei Rücktritt folgende Beträge geltend gemacht werden: Bis zu 3 Monaten vor Fahrzeugnutzung 20% der Gesamtmiete; bis 1 Monat 50% und bis zu 1 Woche 75%. Ab dem 6. Tag 85% der Gesamtmiete.

Es ist nach Absprache möglich einen Termin zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden dann nicht rückerstattet.


V. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt. Dazu zählen z.B. durch Zigaretten verursachte Brandlöscher.

Für Schäden die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümern im kommunikativen Verkehr mit den Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von P4 Limousinen Service verschuldet wurde.


VI. Schadensersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters. Sollte es, aus firmeninternen Gründen, P4 Limousinen Service nicht möglich sein ein bestimmtes vorreserviertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, behält sich P4 Limousinen Service die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Hierbei ist P4 Limousinen Service bemüht Abweichungen zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.


VII. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag ergeben gilt der Gerichtstand Berlin.


Selbstfahrervermietung

P4 Limousinen Service (nachfolgend Vermieter genannt) überläßt dem Mieter das Fahrzeug gemäß den beschriebenen Bedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter anerkennt. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche telefonische Bestellung, die vom Vermieter schriftlich bestätigt werden muß, zustande.


I Allgemeines

a) Mit Unterschriftsleistung unter den Mietvertrag erkennt der Mieter an, daß er den Mietwagen mit vollständiger Ausrüstung einschließlich Werkzeug, Verbandkasten und Radiogerät, sowie ohne äußerlich erkennbare Beschädigungen übernommen hat. Mit der Unterschrift erkennt der Mieter weiterhin an, das ihm Wagenpapiere und sonstige amtliche Dokumente Ordnungsgemäß übergeben worden sind. Diese sind nach Beendigung des Mietvertrages unaufgefordert zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist der Mieter verpflichtet den zur Wiederbeschaffung erforderlichen Preis zu erstatten.

b) Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist vom Mieter vollgetankt zurückzugeben, andernfalls kann vom Vermieter eine Nacherhebung vom 2-fachen des zu dem Zeitpunkt gültigen Benzinpreis erfolgen. Benzinkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters.

c) Wartung des Fahrzeuges bei längerer Vermietung wird vom Vermieter nach Anmeldung durchgeführt. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um Betrieboder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstatt bis zur Kostenrechnung von 200,- Euro, bei größeren Reparaturen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters beauftragen.

Unabhängig von ausdrücklich schriftlichen Vereinbarungen stellen alle Angaben des Mieters im Mietvertrag einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages dar. Insbesondere erklärt der Mieter mit seiner Unterschrift verbindlich, daß er zur Zahlung des Mietpreises fähig ist.

Der Mieter erklärt das er neben anderen Risiken, das Fahrzeug nicht unter Drogen- und Alkoholbeeinflussung führt. Es ist untersagt das Fahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen und Wettkämpfe jeder Art zu benutzen (siehe VI).


II Mietpreis und Kaution

Der Mietpreis und Versicherungsschutz ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters Der Mietpreis zzgl. Kaution ist im Voraus fällig. Sollte während der Mietzeit ein Defekt auftreten, entsteht daraus kein Anspruch des Mieters auf Minderung des Mietpreises. Sollte ein Defekt auftreten der ein Weiterfahren unmöglich macht, hat der Vermieter das Recht zu einem späteren Zeitpunkt ein Ersatzfahrzeug zu stellen - es entsteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.


III Führungsberechtigte

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Alle Bestimmungen dieses Vertrages gegenüber dem Mieter gelten auchfür den jeweils berechtigten Fahrer (siehe V ) Der Mieter ist nicht berechtigt das Mietfahrzeug entgeltlich oder leihweise an eine Dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung; es sei denn es erfolgte eine schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag.


IV Obhutspflicht

Der Mieter hat das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu behandeln und zu führen. Insbesondere ist bei älteren Fahrzeugen darauf zu achten, daß sich Fahr- ,Lenk- und Bremsverhalten von modernen Fahrzeugen unterscheidet und entsprechend sorgsam geführt wird. Desweiteren hat er auf die Sicherung gegen Einbruch und Diebstahl zu achten.


Schäden durch Unfall

Bei Unfällen hat der Mieter
- die Polizei zu verständigen soweit Feststellungen zur Aufklärung des Unfalls nicht zuverlässig z.B. von Zeugen getroffen werden können.
- Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Name und Anschrift von Zeugen festzuhalten
- ein Unfallprotokoll ( Skizze mit Unfallhergang) zu erstellen
- sofort den Vermieter telefonisch oder telegraphisch zu unterrichten Gegnerische Ansprüche dürfen nicht, weder mündlich noch schriftlich, anerkannt werden. Bei Fahrzeugrückgabe hat der Mieter alle Schäden, Betriebsstörungen sowie Unfallschäden dem Vermieter mitzuteilen. Überläßt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte Dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.


Reinigungskosten

Bei Erbrechen entstehen Reinigungsgebühren von 100,00 - 250,00 Euro


V Haftung des Vermieters

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters.

VI Fahrzeugnutzung

Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, Wettkämpfen, Testzwecken, zur Weitervermietung, zur gewerblichen Personenbeförderung sowie sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu
nutzen. Fahrten außerhalb des Bundesgebietes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

VII Fahrzeugrückgabe

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Schäden am Fahrzeug sind unaufgefordert mitzuteilen.Übermäßiger Verschleiß sowie Schäden durch übermäßige Fahrzeugbeanspruchung gehen zu Lasten des Mieters. Bei einer Reifenabnutzung von mehr als 0,7 mm /1000 km erfolgt im Mietvertrag vereinbarte Zuzahlung. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten ist der Mieter verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen und zwar bei 1 Stunde bis 4 Stunden eine ¾ Tagesmiete, ab 4 Stunden wird tageweise abgerechnet.
Falls der Besteller den Mietwagen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernimmt, ist er verpflichtet, dem Vermieter den Ausfallschaden zu ersetzen und zwar konkret oder pauschal bis 3 Monate vor Fahrtantritt 25% bis 1 Monat vor Antritt der Fahrt 50 % der Mietsumme, danach 70%, bis 6 Tage vor Mietbeginn 85% der Mietsumme. Bei pauschaler Berechnung bleibt dem Mieter der Nachweiß offen, daß kein oder geringerer Schaden entstanden ist.


VIII Nichterfüllung

Der Vermieter haftet nicht bei Nichterfüllung die auf technische Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

Facebook Special


P4 Limo on Facebook

 

 

 

Eisbären Berlin Special